Vermögenswirksame Leistungen
Mit Zahlung von „vermögenswirksamen Leistungen“ wird das Ziel verfolgt, eine kurz- und mittelfristige Vermögensbildung zu ermöglichen. Sie sind ein Zuschuss des Dienstherrn, der zusätzlich zu den Bezügen gewährt wird. Anspruch darauf haben alle Beamten/Beamtinnen und Angestellte(n) im öffentlichen Dienst. Die Höhe beträgt im Regelfall 6,65 Euro pro Monat.
Die „VL“ werden vom Dienstherrn direkt in einem Sparvertrag anlegt, den der Beamte / die Beamtin oder Angestellte zuvor ausgewählt und abgeschlossen hat. Hierfür stehen verschiedene Anlageformen zur Auswahl.
Da der Dienstherr die zustehenden vermögenswirksamen Leistungen erst auf den Sparvertrag überweist, nachdem er Kenntnis von dem Vertragsabschluss hat, sollte die Bezügestelle unmittelbar informiert werden!
Um einen eventuellen Anspruch auf die „Arbeitnehmersparzulage“ in voller Höhe zu erwerben, sollte die monatliche Sparrate aus eigenen Mitteln erhöht werden. Auch diesen Anteil überweist der Dienstherr, da es ebenfalls vermögenswirksame Leistungen im Sinne des Fünften Vermögensbildungsgesetzes sind.
Anlageformen
Für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen stehen unterschiedliche Produkte zur Verfügung. Einige entsprechen den Bedürfnissen sicherheitsorientierter, andere den Zielen rendite- und damit risikoorientierter Anleger. Die Sparer haben hier die freie Wahl zwischen den im Fünften Vermögensbildungsgesetz abschließend aufgeführten Anlageprodukten. In erster Linie sind dies:
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Fondssparpläne
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Bausparverträge
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Banksparpläne und Lebensversicherungen (diese werden jedoch nicht mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert)
Gerne beraten wir Sie, welche Produkte für Sie geeignet sind.
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage fördert die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in die oben aufgeführten Produkte. Diese Zulage ist jährlich mit der Einkommensteuererklärung zu beantragen.
Ein vermögenswirksamer Sparvertrag hat eine Einzahlungsfrist von sechs Jahren und eine Sperrfrist von einem weiteren Jahr.
Die Zulage wird nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist auf das Anlagekonto ausgezahlt. Ab diesem Zeitpunkt kann der Anleger/die Anlegerin frei über das angesammelte Kapital verfügen.
Wird der Sparvertrag vorzeitig gekündigt, geht der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren. Ausnahmen hiervon sind: Tod oder Erwerbsunfähigkeit des Sparers oder Ehegatten, Arbeitslosigkeit, Eheschließung, Beginn einer Selbständigkeit oder der Verwendung des Erlöses zur Finanzierung einer Weiterbildung.
Für den Anspruch auf Erhalt der Förderung gelten folgende Einkommensgrenzen:
Fondssparplan: | 20.000 Euro (Brutto pro Jahr) |
Bausparvertrag: | 17.900 Euro (Brutto pro Jahr) |
(Bei zusammenveranlagten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern jeweils das Doppelte)
Die Höhe der Förderung beträgt:
Fondssparplan: | 20% (auf max. 400,00 Euro Einzahlung) |
Bausparvertrag: | 9% (auf max. 470,00 Euro Einzahlung) |
Die Förderungen für Fondssparplan und Bausparvertrag können nebeneinander gewährt werden.
Max verdient 15.000,00 Euro brutto pro Jahr. Er bittet seinen
Dienstherrn, die „VL“ in Höhe von 6,65 Euro auf einen Bausparvertrag zu überweisen.
Förderung des Dienstherrn durch vermögenswirksame Leistungen:
12 x 6,65 Euro: | 79,80 Euro |
Förderung durch Arbeitnehmersparzulage: | |
9% von 79,80 Euro Einzahlung: | 7,18 Euro |
Gesamtförderung: | 86,98 Euro |
Eigenaufwand von Max: | 0,00 Euro |
Max verdient 15.000,00 Euro brutto pro Jahr. Er bittet seinen
Dienstherrn, die „VL“ in Höhe von 6,65 Euro in einen Fondssparplan zu überweisen.
Förderung des Dienstherrn durch vermögenswirksame Leistungen:
12 x 6,65 Euro: | 79,80 Euro |
Förderung durch Arbeitnehmersparzulage: | |
20% von 79,80 Euro Einzahlung: | 15,96 Euro |
Gesamtförderung: | 95,76 Euro |
Eigenaufwand von Max: | 0,00 Euro |
Max verdient 15.000,00 Euro brutto pro Jahr. Er bittet seinen
Dienstherrn, die „VL“ in Höhe von 6,65 Euro und einen Eigenanteil von 32,50 Euro auf einen Bausparvertrag zu überweisen.
Förderung des Dienstherrn durch vermögenswirksame Leistungen:
12 x 6,65 Euro: | 79,80 Euro |
Förderung durch Arbeitnehmersparzulage: | |
9% von 469,80 Euro Einzahlung: | 42,28 Euro |
Gesamtförderung: | 122,08 Euro |
Eigenaufwand von Max: | 390,00 Euro |
Max verdient 15.000,00 Euro brutto pro Jahr. Er bittet seinen
Dienstherrn, die „VL“ in Höhe von 6,65 Euro in einen Bausparvertrag zu überweisen. Zusätzlich bittet er, einen Eigenanteil von 33,34 Euro in einen Fondssparplan zu überweisen.
Förderung des Dienstherrn durch vermögenswirksame Leistungen:
12 x 6,65 Euro: | 79,80 Euro |
Förderung durch Arbeitnehmersparzulage (Bausparvertrag): | |
9% von 79,80 Euro Einzahlung: | 7,18 Euro |
Förderung durch Arbeitnehmersparzulage (Fondssparplan): | |
20% von 400,00 Euro Einzahlung: | 80,00 Euro |
Gesamtförderung: | 166,98 Euro |
Eigenaufwand von Max: | 400,08 Euro |
So erhalten Sie die Förderung
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Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten, welches Produkt für Sie geeignet und welcher Sparbeitrag für Sie sinnvoll ist.
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Schließen Sie einen für Sie geeigneten Vertrag ab.
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Informieren Sie Ihren Dienstherrn über das Bestehen des Vertrages und bitten Sie, um Überweisung der „vermögenswirksamen Leistungen“ in diesen (Fragen Sie Ihren Finanzberater, ob dies ggf. die Bank oder Bausparkasse übernimmt). Entsprechende Vordrucke sind häufig auf den Internetseiten der jeweiligen Bezügestellen erhältlich.
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Sollte Ihr Jahreseinkommen unterhalb der Fördergrenze liegen, beantragen Sie bei der Einkommensteuererklärung die Arbeitnehmersparzulage. Ein entsprechender Vordruck wird ihnen von der jeweiligen Gesellschaft jährlich postalisch zugesendet.
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