Bausparen
Bausparen ist eine der ältesten Form der Immobilienfinanzierung in Deutschland und wird bereits seit dem 19. Jahrhundert betrieben.
Früher war es für einen einzelnen Arbeiter kaum möglich den Traum einer eigenen Immobilie zu realisieren. Statt 20 Jahre lang alleine Geld anzusparen, taten sich Arbeiter und Angestellte zusammen und packten ihr Geld in einen Topf. Sie erkannten: Wenn von 20 Bauwilligen jeder einzeln 20 Jahre lang Geld anlegte, könnten alle erst am Ende dieser langen Sparphase bauen. Wenn dagegen alle in einen Topf einzahlen, kann der erste bereits nach einem Jahr anfangen. Die durchschnittliche Wartezeit für alle reduzierte sich auf 10,5 Jahre. Seit der Urzeit der Bausparkassen hat sich wenig an diesem Prinzip geändert.
In der Abschlussphase entscheidet sich ein Kunde für eine bestimmte Bausparsumme (z.B. 100.000€) und einen Bauspartarif. Je nach Bedarf hängen seine Entscheidungen u.a. davon ab, welche monatliche Sparrate er aufbringen kann, welche Flexibilität er benötigt und wann er das Geld voraussichtlich braucht. Ein besonders Merkmal des Bausparens: Bereits beim Vertragsabschluss steht fest, wie hoch die Guthabenverzinsung in der Ansparphase und die Kreditzinsen in der Rückzahlphase, für die gesamte Laufzeit sind. Dies gibt Zins- als auch Planungssicherheit für Jahrzehnte im Voraus.
In der Ansparphase zahlen Bausparer regelmäßig in ihren Bausparvertrag ein. Die Dauer der Ansparphase (auch Laufzeit genannt) liegt bei sieben bis zehn Jahren. Sie richtet sich nach der Höhe der Bausparsumme und der eingezahlten Beträge. In dieser Zeit gibt es die Möglichkeit staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen.
In der Ansparphase zahlen Bausparer regelmäßig in ihren Bausparvertrag ein. Die Dauer der Ansparphase (auch Laufzeit genannt) liegt bei sieben bis zehn Jahren. Sie richtet sich nach der Höhe der Bausparsumme und der eingezahlten Beträge. In dieser Zeit gibt es die Möglichkeit staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen.
Wohnungsbauprämie
Wohnungsbauprämie steht Bausparern zu, die im Laufe des Sparjahres das 16. Lebensjahr vollendet haben, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro bei Ledigen und 51.200 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt. Einem zu versteuernden Einkommen in dieser Höhe entspricht ein deutlich höheres Bruttoeinkommen, zum Beispiel bei Verheirateten mit zwei Kindern ca. 68.000 Euro. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent. Sie wird gezahlt auf Bausparbeiträge jährlich bis 512 Euro bei Ledigen und 1.024 Euro bei Verheirateten.
Bedingung für die Förderung ist, dass der Bausparvertrag innerhalb der ersten sieben Jahre nur für wohnungswirtschaftliche Zwecke genutzt wird. Nach Ablauf der Frist kann das Bausparguthaben beliebig verwendet werden. Das gilt zumindest für alle Bausparverträge, die vor dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurden. Ab 1. Januar 2009 ist die Prämie dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung wie Bau/Kauf oder Modernisierung/Renovierung gebunden. Bausparer, die jünger als 25 Jahre sind, bleiben jedoch von dieser Verwendungsbindung ausgenommen. Von dieser Regelung kann jeder Bausparer einmal Gebrauch machen.
Arbeitnehmer-Sparzulage
Arbeitnehmer-Sparzulage zahlt der Staat für vermögenswirksame Leistungen jährlich bis zu 470 Euro beim Bausparen und bis zu 400 Euro beim Produktivvermögen. Bausparen ist die einzige risikolose Sparform, die gefördert wird. Die Sparzulage beträgt 9 Prozent und wird gewährt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 17.900 Euro (Ledige) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete). Die Bindungsfrist beträgt sieben Jahre.
Sparerfreibetrag
Seit Januar 2009 beträgt der Sparerfreibetrag (Sparerpauschbetrag) für Singles 801 Euro (vorher 750 Euro) und für Verheiratete 1.602 Euro (vorher 1.500 Euro). Ist der persönliche Steuersatz niedriger als 25 % (Abgeltungssteuer), findet im Rahmen der Steuererklärung eine Anpassung an den persönlichen Steuersatz statt.
Eigenheimrente
Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz wird die Eigenheimrente der Geldrente gleichgestellt. Bis 2007 gab es die „Riester-Förderung“ nur für private Rentenversicherungen, Fondssparpläne und Banksparpläne. Seit 1. Januar 2008 erhält auch derjenige Zulagen und Steuervorteile, der für die eigenen vier Wände spart und/oder ein Darlehen dafür abbezahlt. Wer bereits einen „Riester-Vertrag“ hat, kann daraus 100 Prozent oder bis zu 75 Prozent in eine Finanzierung einbringen. Ab dem Jahr 2010 gibt es dafür keinen Mindestentnahmebetrag von 10.000 Euro mehr. Bausparen – der beliebteste Weg zur Bildung von Eigenkapital und zu einer sicheren und zinsgünstigen Finanzierung – ist voll in die „Riester-Förderung“ einbezogen.
Quelle: www.Bausparverband.de/staatl. Förderungen
Die sogenannte Zuteilungsreife ist erst erreicht, wenn die vereinbarte Mindestsparzeit eingehalten wurde und eine ausreichende Bewertungszahl vorliegt. Das ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich, hängt vom gewählten Tarif und von der Bausparsumme ab. Sind alle Kriterien erfüllt, ist der Vertrag zuteilungsreif. Dann dauert es maximal sechs Monate, bis das Geld ausgezahlt wird. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Auszahlzeitpunkt besteht aber nicht.
In der Darlehensphase wird das Bauspardarlehen wie ein Hypothekendarlehen einer Bank getilgt. Die Rate setzt sich aus dem bei Vertragsabschluss festgelegten Zins und der vereinbarten Tilgung zusammen. Die monatliche Belastung kann deutlich höher als bei einem Bankkredit sein, weil Bauspardarlehen in der Regel schneller getilgt werden müssen als klassische Hypothekendarlehen.
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