Privathaftplichtversicherung für Studierende
Ausgangssituation:
Wer jemandem einen Schaden zufügt, „ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§823 Bürgerliches Gesetzbuch). Die Höhe der Haftung ist dabei nicht begrenzt!
Eine private Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab. Desweitern prüft sie die Rechtslage und wehrt unberechtigte Ansprüche von Dritten ab.
In vielen Fällen haben die Eltern eine Privathaftpflichtversicherung als Familientarif abgeschlossen, in dem auch die Kinder abgesichert sind. Für Kinder die sich im Studium befinden, gilt die Familienhaftpflicht in den folgenden Fällen:
– Es handelt sich um ein Erststudium, welches direkt im Anschluss zur Schule begonnen wird, oder nach Absolvierung eines sozialen oder ökologischen Jahres (bei einigen Versicherern besteht der Versicherungsschutz auch dann, wenn zunächst eine Ausbildung begonnen wurde und anschließend nochmals ein Studium absolviert wird.)
– Die Altersgrenze wurde noch nicht erreicht (Achtung! Bei einigen Versicherungsanbietern endet der Versicherungsschutz für Studenten mit Vollendung des 25. Lebensjahres.).
– Je nach Tarif sind Studenten nur dann mitversichert, wenn sie noch im Haushalt der Eltern leben.
Hinweis:
Es sollte vor Antritt des Studiums überprüft werden, ob über eine elterliche Haftpflichtversicherung Schutz besteht.
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Ist ein Auslandssemester geplant oder wollen Sie für längere Zeit ins Ausland reisen, sollten Sie unbedingt vorher einen Blick in die Versicherungsbedingungen Ihres Haftpflichtvertrages werfen (bzw. in den Vertrag der Eltern). Häufig ist der Versicherungsschutz zeitlich begrenzt. Das Reiseziel ist ebenfalls von großer Bedeutung. Innerhalb der EU genießen Sie bei den meisten Versicherungsanbietern vollumfänglichen Schutz. Dies kann sich ändern, sobald Sie z.B. in die USA reisen. Mögliche Schadenersatzforderungen können hier wesentlich höher sein als in Deutschland bzw. Europa. Daher kommt es häufig auf die Reisedauer und das Reiseland an.
Generell sind die Risiken durch Freizeitsport und –training bei nahezu allen Versicherungsgesellschaften abgedeckt. Dieser Schutz endet jedoch häufig bei der Teilnahme an einem Wettkampf. Hier sollte bei entsprechendem Bedarf unbedingt ein Blick in die Versicherungsbedingungen geworfen werden.
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