Sobald Sie pensioniert wurden und nicht mehr aktiv im Schulalltag tätig sind, ist das dienstliche Risiko nicht mehr vorhanden. Somit kann die Diensthaftpflichtversicherung gekündigt werden, bzw. aus einem kombinierten Vertrag von Privat- und Diensthaftpflicht herausgekündigt werden. Das private Risiko bleibt weiterhin bestehen.