Hausratversicherung Ruhestand
Die Hausratversicherung ist eine sogenannte Sachversicherung. Sie schützt das Inventar, also Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes vor folgenden Schäden:
- Feuer (ebenso direkter Blitzeinschlag und Explosionen)
- Einbruchdiebstahl (ebenso Vandalismus nach Einbruch)
- Leitungswasser (kein Regenwasser o.ä.)
- Sturm und Hagel
Eine Hausratversicherung kommt für die Kosten auf, alle Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen.
Neben den reinen Sachschäden, kommt eine Hausratversicherung auch für Schäden auf, die eine Folge von Sachschäden sein können.
Beispiel: Aufräumungskosten, Hotelkosten, Schutzkosten.
Viele Versicherer bieten eine beitragsfreie Erweiterung dieser genannten Leistungen an. Es gibt allerdings auch Leistungserweiterungen, die nur gegen einen Mehrbeitrag zu versichern sind.
Beispiel Fahrradversicherung:
Ein Fahrrad gehört klassischerweise zum Hausrat. Sollte es aus einem verschlossenen Kellerraum gestohlen werden, ist es automatisch bis zu einer gewissen Summe mitversichert. Sollte sich das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls im öffentlichen Raum befinden oder in einem Gemeinschaftskeller stehen, ist es nur dann versichert, wenn dieses Risiko extra, in der Regel gegen einen Mehrbeitrag, versichert wurde.
Versichert wird immer der gesamte Hausrat. Dazu gehört alles innerhalb einer Wohnung/ einem Haus, was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist (Alles was aus der Wohnung/ dem Haus fallen würde, wenn man es auf den Kopf drehen würde). Allerdings: Die Einbauküche gehört auch dann mit zum Hausrat, falls die Küche von dem Mieter selbst eingebaut wurde und man diese auch wieder ausbauen könnte. Gleiches gilt auch für selbstverlegten Boden wie z.B. Laminat.
Einige Beispiele:
- Einrichtungsgegenstände wie Möbel oder Teppiche
- Gebrauchsgegenstände wie Bekleidung, Elektronikgeräte aller Art
- Sachen zum Verbrauch, wie Vorräte oder Nahrung
- Wertsachen wie Geld, Schmuck, Sparbücher oder wertvolle Bilder.
Achtung:
Wertsachen werden in der Regel nur bis ca. 20 % der Versicherungssumme erstattet. Je nach Tarif oder Sondervereinbarung kann diese Summe gegen einen Mehrbeitrag erhöht werden.
Die versicherte Summe sollte so hoch sein, dass sie dem aktuellen Neuwert des kompletten Hausrates entspricht. Zur Berechnung dieser Versicherungssumme gibt es Berechnungshilfen und Faustformeln. Ist die Versicherungssumme zu niedrig, droht eine Unterversicherung mit möglichen weitreichenden Folgen im Falle eines Schadens.
Viele Anbieter solcher Versicherungen haben Nachlässe für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst im Angebot. Nicht immer ist dies aber dann auch die beste Möglichkeit den eigenen Hausrat zu versichern. Hier ein paar Beispiele für was es Vergünstigungen geben kann:
- mehrjährige Laufzeit,
- Senioren,
- Single,
- zusätzliche Verträge,
- zusätzliche Sicherungen,
- Alarmanlagen…