Altersvorsorge für Lehrer/innen
Mit dem Begriff „Altersvorsorge“ werden hier alle Maßnahmen bezeichnet, die ergriffen werden, um die Lebenshaltungskosten nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben zu decken.
Spätestens seit Anfang der 2000er Jahre wird immer wieder die Notwendigkeit einer „privaten Altersvorsorge“ auch für (verbeamtete) Lehrer aufgezeigt. Diese soll als „zweites Standbein“ neben der staatlichen Rente bzw. Beamtenpension dienen. Andere entgegnen, dass die Versorgung auch im Ruhestand ausreichend wäre, und somit kein Handlungsbedarf besteht.
Zwei Punkte sind jedoch in jedem Fall zu beachten:
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Ob die spätere gesetzliche Rente oder Pension „ausreichend“ ist, ist nicht pauschal zu beantworten. Das notwendige Einkommen ist maßgeblich von dem Lebensstandard und den damit verbundenen Kosten abhängig.
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Es kann niemand vorhersehen, wie hoch die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. Beamtenpension in ferner Zukunft sein werden und ab wann diese gewährt werden. Je größer der Anteil der privaten Vorsorge ist, umso unabhängiger ist man von den Leistungen des Dienstherrn bzw. Sozialversicherungsträgers.
Fazit
Ob die Leistungen aus dem gesetzlichen System bzw. des Dienstherren künftig „ausreichend“ sein werden, lässt sich nicht beantworten. Wer sich für eine zusätzliche private Vorsorge entscheidet, kann jederzeit die ersten Schritte gehen.
Da die Angebote sehr vielfältig sind, ist es sinnvoll mit einem unabhängigen Fachmann zusammenzuarbeiten, der die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen kann.
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