Altersvorsorge im Vorbereitungsdienst
Mit dem Begriff „Altersvorsorge“ werden hier alle Maßnahmen bezeichnet, die ergriffen werden, um die Lebenshaltungskosten nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben zu decken.
Spätestens seit Anfang der 2000er Jahre wird immer wieder die Notwendigkeit einer „privaten Altersvorsorge“ auch für (verbeamtete) Lehrer aufgezeigt. Diese soll als „zweites Standbein“ neben der staatlichen Rente bzw. Beamtenpension dienen. Andere entgegnen, dass die Versorgung auch im Ruhestand ausreichend wäre, und somit kein Handlungsbedarf besteht.
Zwei Punkte sind jedoch in jedem Fall zu beachten:
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Ob die spätere gesetzliche Rente oder Pension „ausreichend“ ist, ist nicht pauschal zu beantworten. Das notwendige Einkommen ist maßgeblich von dem Lebensstandard und den damit verbundenen Kosten abhängig.
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Es kann niemand vorhersehen, wie hoch die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. Beamtenpension in ferner Zukunft sein werden und ab wann diese gewährt werden. Je größer der Anteil der privaten Vorsorge ist, umso unabhängiger ist man von den Leistungen des Dienstherrn bzw. Sozialversicherungsträgers.
Warum sollte ich mich bereits im Vorbereitungsdienst mit der Altersvorsorge beschäftigen?
Die Anwärterbezüge lassen häufig nur einen geringen finanziellen Spielraum zu. Aus diesem Grund wird das Thema „Altersvorsorge“ häufig erst nach Abschluss der Ausbildung behandelt. Wer für sich zu dem Entschluss kommt, dass eine private Vorsorge notwendig oder sinnvoll ist, hat allerdings auch Vorteile, wenn bereits frühzeitig die ersten Weichen gestellt werden.
Vorteile:
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Der Zinseszinseffekt: Je früher mit dem Kapitalaufbau begonnen wird, umso größer ist der Zinseszinseffekt.
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Der Gewohnheitseffekt: Je früher begonnen wird, einen bestimmten Anteil des Einkommens in die private Altersvorsorge zu investieren, umso geringer ist eine spätere mentale „Anfangshürde“.
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Fördermöglichkeiten: Um weitere Anreize für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge zu schaffen, unterstützt der Staat dies mit unterschiedlichen Förderungen (z.B. steuerliche Entlastungen, Zuschüsse). Um gerade auch Personen mit geringem Einkommen zu unterstützen, ist die Höhe der Förderungen häufig einkommensabhängig. Davon kann man gegebenenfalls auch während der Zeit des Referendariats/Vorbereitungsdienstes profitieren.
Nachteile:
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Geringes Einkommen: Wie bereits beschrieben, lässt die Höhe der Anwärterbezüge häufig keine oder nur sehr geringe Möglichkeit, um bereits für das Alter vorzusorgen.
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Kompliziertes Thema: Ob und gegebenenfalls welche Form der privaten Ruhestandsvorsorge geeignet ist, ist nicht leicht und generell zu beantworten. Die Möglichkeiten sind vielfältig und von den persönlichen Wünschen und Zielen abhängig.
Fazit
Ob die Leistungen aus dem gesetzlichen System bzw. des Dienstherren künftig „ausreichend“ sein werden, lässt sich nicht beantworten. Wer sich für eine zusätzliche private Vorsorge entscheidet, kann bereits während der Anwärterzeit die ersten Schritte gehen.
Da die Angebote sehr vielfältig sind, ist es sinnvoll mit einem unabhängigen Fachmann zusammenzuarbeiten, der die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigt.
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