Haftpflichtversicherung im Vorbereitungsdienst
Ausgangssituation
Bei verursachten Schäden ist man gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet. Bei Personenschäden können hier schnell große Summen entstehen. Dies gilt im privaten und im beruflichen Bereich. Die entstehenden Kosten können über eine Haftpflichtversicherung abgesichert werden.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für einen versicherten Schaden sowie die Abwehr von unberechtigten Forderungen.
- Besteht bereits Schutz?
Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch im Vorbereitungsdienst noch Schutz über den Vertrag der Eltern. Auch die Mitversicherung in einem Vertrag des Partners/der Partnerin ist möglich. Weiterhin ist ein Privathaftpflichtschutz bei manchen Berufsverbänden bereits in der Mitgliedschaft enthalten.
- Sind die Versicherungssummen ausreichend hoch?
Die Versicherungssumme bei Personen- und Sachschäden sollte in jedem Fall ausreichend hoch gewählt werden (einige Verbraucherschützer empfehlen bespielsweise mindestens fünf Millionen Euro pauschal).
- Sind manche Schäden NICHT abgesichert?
Die Versicherungsbedingungen regeln eindeutig, welche Risiken abgesichert sind und wo der Schutz nicht geboten wird.
- Wie wirkt sich eine Selbstbeteiligung aus?
Der Beitrag kann durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung deutlich günstiger werden.
- Erhält man einen Rabatt bei jährlicher Zahlungsweise?
Häufig wird ein Rabatt bei jährlicher bzw. ein Zuschlag bei monatlicher oder quartalsweiser Zahlungsweise erhoben. Hier besteht die Möglichkeit, Geld zu sparen.
- Ist der Verlust des Schulschlüssels auch abgesichert?
Viele Anbieter haben den Verlust „von fremden, beruflichen Schlüsseln“ (z.B. Schulschlüssel) bereits in der Privathaftpflichtversicherung mit abgesichert. Allerdings sollte geprüft werden, ob die Summe ausreichend ist.
Gegen einen Zuschlag kann die Diensthaftpflicht für Anwärter in die Privathaftpflichtversicherung mit aufgenommen werden. Bei Schäden durch „grobe Fahrlässigkeit“ während des Dienstes, hat der Dienstherr die Möglichkeit, Regressanforderungen zu stellen. Dies ist bereits im Vorbereitungsdienst möglich.
Fazit
Eine Privathaftpflichtversicherung wird von vielen Verbraucherschützern als zwingend erforderlich angesehen, da ein verursachter Schaden schnell große finanzielle Auswirkungen haben kann. Der Einschluss der Diensthaftpflicht schützt vor Regressforderungen des Dienstherren, wobei der Verlust des Schulschlüssels häufig schon über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist.
Jetzt kostenlos und unverbindlich
Gerne beantworten wir Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Angebot oder der Überprüfung Ihres aktuellen Vertrages.