Krankenversicherung
Ausgangssituation
Krankenversicherung: Pflichtversicherung in Deutschland
In Deutschland ist die Krankenversicherung grundsätzlich eine Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass alle Menschen die in Deutschland wohnen eine Krankenversicherung haben müssen. Der deutsche Staat hat dafür das System der gesetzlichen Krankenversicherung ins Leben gerufen. Heute sind rund 90 Prozent der deutschen Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Die verbleibenden 10 Prozent sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankgenversicherung befreit, müssen sich aber trotzdem anderweitig krankenversichern. Zum Beispiel mit einer privaten Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung
Das Fundament der gesetzlichen Krankenversicherung besteht aus den gesetzlichen Krankenkassen, von denen es ca. 130 Stück gibt. Die Grundleistungen der Krankenkassen werden vom Staat festgelegt. Dies sind die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung:
• Allgemeine Ortskassen
• Ersatzkassen Innungskrankenkassen
• Betriebskrankenkassen
• Landwirtschaftliche Krankenkassen
• Knappschaft
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es:
1. Pflichtversicherte
2. Familienversicherte
3. Freiwillig Versicherte
Pflichtversicherte
• Angestellte
Eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für Angestellte, deren Jahreseinkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. Diese wird als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet und liegt im Jahr 2016 bei 56.250 Euro
• Studenten
Auch Studenten sind pflichtversichert (studentische Versicherung), allerdings können sich diese auf Antrag davon befreien lassen und müssen sich dann privat versichern.
• Arbeitslose & Rentner
Familienversicherte
Familienversicherung: Ehepartner ohne oder mit geringem Einkommen und Kinder ohne eigenes Einkommen, bis zum 25. Lebensjahr nach Anrechnung von Zivil- und Wehrdienstzeit.
Freiwillig Versicherte
Wer zu den folgenden Personen gehört, ist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Alternativ zur gesetzlichen Krankenversicherung könnten sich diese Personen auch über einen privaten Krankenversicherer krankenversichern.
• Selbstständige
• Freiberufler
• Angestellte deren Einkommen im letzten Kalenderjahr oberhalb der Bemessungsgrenze lag
1. Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Staat zahlen in den Gesunheitsfonds ein
Das Geld, das am Monatsende automatisch abgezogen wird, geht nicht direkt an die Krankenkasse, sondern an den Gesundheitsfonds. Auch der Arbeitgeberanteil fließt dort mit hinein. Zusätzlich wird der Gesundheitsfonds vom Staat, mit mehreren Millarden Euro pro Jahr, bezuschusst.
2. Gesundheitsfonds verteilt Geld an Krankenkassen
Das Geld, das eine Krankenkasse erhält, hängt davon ab, in welchem Gesundheitszustand sich die Versicherten der Krankenkasse befinden. Für chronisch kranke Versicherte bekommt die Krankenkasse beispielsweise mehr Geld, als für gesunde.
3. Zuzahlungen und Rückerstattungen
Die Krankenkassen können von ihren Versicherten auch einen Zusatzbeitrag verlagen, wenn weitere finanzielle Mittel benötigt werden. Wie hoch dieser Beitrag ist, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Eine eventuelle Rückerstattungen, die eine Krankenkasse an ihre Versicherten ausschüttet, hängt in der Regel davon ab, wie gut die Krankenkasse das Jahr über gewirtschaftet hat.
Ja, wenn er zuvor bereits gesetzlich krankenversichert war.
Der Beitrag ist einkommensabhängig. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird vom Gesetzgeber festgelegt. Aktuell beträgt er 16,95% (bzw. 17,2% für Kinderlose über 23 Jahre) inklusive Pflegepflichtversicherung. Eine beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Ehegatten kann möglich sein.
Beispiel:
Bruttobezüge: 1.400,00 Euro
Kinder: nein
Beitrag: 232,40 Euro (1.400,00 Euro * 16,6%)
Bruttobezüge: 3.500,00 Euro
Kinder: 2
Beitrag: 572,25 Euro (3.500,00 Euro * 16,35%)
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen (umgangssprachlich oft auch als „private Krankenkassen“ bezeichnet) sind Unternehmen, die Krankenversicherungen anbieten. Aber: Anders als die Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, bei denen man sich gesetzlich versichern kann, sind Private Krankenversicherungen privatwirtschaftliche Unternehmen.
Vollversicherung:
Bei der Krankenvollversicherung werden – je nach vereinbartem Leistungsumfang – die entstandenen Krankheitskosten abgedeckt.
Teilversicherung:
Eine Krankenteilversicherung sichert nur einen Anteil der Krankheitskosten ab. Beispiel Beamten: Diese haben einen Anspruch auf die Leistung eines bestimmten Teils der Behandlungskosten (Beihilfe). Die Versicherung, die Beamte brauchen, um die Leistungslücke zu füllen, heißt Restkostenversicherung.
Zusatzversicherung:
Eine Zusatzversicherung kann dazu verwendet werden, zusätzliche Leistungen zu versichern, die nicht (mehr) von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Zum Beispiel Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder hochwertigere Füllungen beim Zahnarzt.
Nein. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen sind nicht dazu verpflichtet, alle Antragsteller/innen anzunehmen (beispielsweise aufgrund Vorerkrankungen).
Ausnahme:
Bei einer Verbeamtung auf Probe und Verbeamtung auf Lebenszeit hat der Interessent innerhalb von sechs Monaten ab Ernennung im Rahmen einer „Öffnungsklausel“ das Anrecht, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Der Beitrag wird individuell berechnet. Ausschlaggebend sind das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand und der Leistungsumfang. Einige Versicherungsunternehmen bieten während des Vorbereitungsdienstes beitragsverminderte Tarife für Anwärter an. Einen Zuschuss zu den Beiträgen erhält man in der Regel vom Dienstherrn nicht.
Weitere Informationen
Die größten Unterschiede bestehen bei den Leistungen.
Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen
Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die sogenannten Grundleistungen, die eine Krankenversicherung erfüllen muss. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben. Solche Grundleistungen machen rund 90 Prozent der Leistungen aus, sie sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich.
Gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich im Wesentlichen durch Zusatzleistungen wie zum Beispiel Bonusleistungen oder besonders guter Service.
Leistungen der Privaten Krankenversicherungen
Für Privatversicherte gibt es eine Art Leistungskatalog, aus dem er sich aussuchen kann, welche Leistungen er in welcher Höhe versichern möchte.
Man also beispielsweise wählen, ob man in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden möchte, ob man die ärztliche Behandlung durch einen Chefarzt wünscht, und so weiter.
Während die Leistungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung mehr oder weniger vom Staat vorgegeben sind, muss man sich (wenn man mehr Leistungen möchte) durch private Zusatzversicherungen nachrüsten.
Bei einer privaten Krankenversicherung wählt man bei Antragstellung aus, welche Leistungen der Vertrag beinhalten soll.
Wahl zu Beginn des Studiums: gesetzlich oder privat?
Für alle Studierenden gilt: Sie müssen krankenversichert sein. Studenten werden zunächst einmal der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugeordnet. Aber sie haben einmalig zu Beginn des Studiums die Wahl, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Das können alle Studenten machen, nicht nur diejenigen, die bereits vorher privat versichert waren. Wer in die PKV will oder in dieser bleiben will, muss spätestens drei Monate nach der Immatrikulation einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Die Wahl der Versicherung ist dann für die gesamte Dauer des Studiums bindend. Ein Wechsel in das jeweils andere System ist während des Studiums nicht möglich.
Folgende Fälle lassen sich unterscheiden:
1. Sie sind über Ihre Eltern familienversichert
Wer über die Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse ist, kann dort auch während des Studiums bleiben und zahlt so lange keinen eigenen Beitrag, wie die Eltern Kindergeld erhalten. Das ist in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs der Fall. Nur wer noch den 2011 abgeschafften Wehr- oder Zivildienst geleistet hat, erhält entsprechend länger Kindergeld. Die Familienversicherung ist für Studenten die günstigste Lösung. Zur Immatrikulation müssen Studierende eine Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse mitbringen, die sie telefonisch bei der Kasse bestellen können.
2. Sie sind selbst Mitglied in einer gesetzlichen Kasse
Wer zu Beginn des Studiums älter als 25 Jahre ist oder schon voll gearbeitet hat, ist bereits zahlendes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Studenten entrichten einen vergünstigten Beitrag, der an die Entwicklung des Bafögs gekoppelt ist, das als Bemessungsgrundlage dient. Seit Januar 2015 liegt der Beitrag für Studenten bei 61,01 Euro. Hinzu kommt noch ein Zusatzbeitrag von im Durchschnitt 1,1 Prozent, den viele Kassen erheben. Der Beitrag erhöht sich so auf durchschnittlich 67,58 Euro. Für die gesetzliche Pflegeversicherung müssen Studenten 15,52 Euro im Monat zahlen (14,03 Euro ohne Beitragszuschlag für Kinderlose).
Wer keine Kinder hat, zahlt im Schnitt also 83,10 Euro im Monat. Das gilt aber nur bis zum Abschluss des 14. Fachsemester oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs. Danach zahlen Studenten bis zu sechs Monate einen ermäßigten „Examenstarif“ von durchschnittlich 131,54 Euro. Wird das Studium während der sechs Monate nicht beendet, bleibt nur die freiwillige Versicherung in der GKV – zum höheren Tarif. Gegebenenfalls ist auch eine beitragsfreie Familienversicherung über den Ehe- oder Lebenspartner möglich.
Als Student können Sie sich wie alle Versicherten eine Krankenkasse aussuchen und zu einer Kasse Ihrer Wahl wechseln. Kinder von Studenten sind über ihre studierenden Eltern oder über die Großeltern familienversichert.
3. Sie sind aufgrund Ihrer Eltern privat versichert
Wer bereits in der PKV war, weil ein oder beide Elternteile privat versichert sind, kann dies auch im Studium bleiben. So sind Kinder von Beamten häufig weiterhin privat versichert, weil ihre Beiträge durch die Beihilfe sehr niedrig sind. An diese Entscheidung sind sie allerdings für das gesamte Studium gebunden. Und gerade dabei gibt es viele Fallstricke:
• Wer während des Studiums 25 Jahre alt wird, fällt in der Regel aus dem günstigen Beihilfetarif heraus, da die Eltern kein Kindergeld mehr erhalten. Der normale Beitrag für privat versicherte Studenten ist deutlich höher.
• Wer nach dem Studium nicht gleich einen Job findet und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht, bekommt zwar einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, muss die restlichen Kosten aber selbst tragen. Außerdem besteht die Möglichkeit, in einen Basistarif zu wechseln, dessen Leistungen nur der GKV entsprechen.
• Wer sich nach dem Studium selbstständig macht, muss sich weiter privat versichern und ist für die Dauer der Selbstständigkeit auf die PKV festgelegt.
4. Sie sind bereits selbst privat versichert
Wer bereits vor dem Studium ausreichend verdient hat oder selbstständig war, ist möglicherweise schon selbst privat versichert. In diesem Fall ist ein Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenkasse nicht ohne Weiteres möglich. Nur wer 30 Jahre oder jünger ist, gilt als versicherungspflichtig und kann sich ohne Probleme für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden oder durch einen Antrag weiterhin privat versichert bleiben. Ältere Studenten haben diese Wahlmöglichkeit nicht, sie müssen in der PKV bleiben.
Nach dem Studium
Die Wahl der Krankenversicherung während des Studiums hat auch Auswirkungen auf die Zeit danach. Nicht immer ist ein Systemwechsel dann unproblematisch möglich.
• Keine Probleme gibt es in der Regel, wenn Sie nach dem Studium als Angestellter arbeiten. Waren Sie zuvor gesetzlich versichert, können Sie das auch weiterhin bleiben. Wer als Student privat versichert war, kann zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. In den meisten Fällen ist die GKV zunächst die bessere Option. Selbst ein Einstiegsjahresgehalt über der Marke von 56.250 Euro (2016) steht dem nicht im Weg: Wer zuvor noch nicht voll berufstätig war, kann sich dank einer Sonderregelung auch gesetzlich versichern.
• Wer sich selbstständig macht und bislang gesetzlich versichert war, hat grundsätzlich die Wahl zwischen den Systemen. Wer als Student dagegen privat versichert war, muss das als Selbstständiger auch bleiben und den vollen Beitrag bezahlen.
• Wer nach dem Studium verbeamtet wird, kann sich in der Regel privat versichern, um von der Beihilfe zu profitieren.
• Findet ein Hochschulabsolvent keinen Job, hat er meist keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, da er ja zuvor nicht die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Gesetzlich Versicherte zahlen dann einen Regelbeitrag. Privat Versicherte haben nur die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln, um Beiträge zu sparen. In die GKV kann nur wechseln, wer aufgrund einer früheren Anstellung Arbeitslosengeld I bezieht.
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Fazit
Das gesetzliche und private Krankenversicherungssystem sind grundunterschiedlich. Auch innerhalb des privaten Systems gibt es zwischen den Anbietern und Tarifen teils gravierende Unterschiede der Leistungen und Beiträge.
Aufgrund der Tragweite der Auswirkungen der Auswahl (ggf. ist ein späterer Wechsel nicht mehr möglich) ist es in jedem Fall sinnvoll, sich so früh wie möglich mit dem Thema zu befassen und mit einem unabhängigen Fachmann zusammenzuarbeiten. Dieser kann sowohl bei der Auswahl als auch bei der Beantragung der Versicherung helfen.
„Möglichkeit zum Krankenversicherungs-Check“