KFZ-Versicherung
Ausgangssituation
Als Fahrer eines eigenen Kraftfahrzeugs, ist man in Deutschland verpflichtet eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer bestimmten Mindestdeckungssumme abzuschließen. Wer mit einem ungesicherten Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, begeht demnach eine Straftat. Diese Versicherungspflicht dient nicht nur dem Schutz des Fahrers, sondern vor allem auch dem der Allgemeinheit. Niemand soll nach einem Unfall auf seinem Schaden sitzenbleiben, weil der Verursacher zahlungsunfähig und unversichert ist.
Per Gesetz ist jeder Autofahrer in Deutschland verpflichtet, das eigene Auto mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung zu versichern. Diese Pflichtversicherung gilt für alle Kraftfahrzeuge und kommt für Schäden auf, die der Fahrer gegenüber anderen verursacht hat. Eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung sind freiwillige Zusatzversicherungen, die das eigene Auto im Schadenfall absichern.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Fahrer mit seinem Fahrzeug anderen zugefügt hat, also Schäden an dritten Personen oder deren Eigentum.
Hierbei handelt es sich um Sachschäden an fremden Autos oder anderen Gegenständen, die durch einen selbstverschuldeten Unfall entstehen. Darüber hinaus sind auch Personenschäden bei Unfällen abgedeckt, z.B. Behandlungskosten im Krankenhaus oder Renten in Folge von Arbeitsunfähigkeit. Insbesondere solche Personenschäden können im schlimmsten Fall Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen. Diese werden in der Regel von der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt.
Eine Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab.
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, ist der Abschluss einer Kaskoversicherung in Deutschland freiwillig. Häufig wird diese bei etwas wertvolleren Fahrzeugen mit eingeschlossen, an denen schnell ein teurer Schaden entstehen kann oder bei denen die Diebstahlgefahr hoch ist. Für ein Auto, das z.B. 1300 Euro gekostet hat, ist der Jahresbeitrag einer Kaskoversicherung im Verhältnis recht hoch und dürfte kaum rentabel sein. Hinzu kommt, dass viele Versicherer es ablehnen, Autos über einem bestimmten Höchstalter in eine Kaskoversicherung aufzunehmen.
Bei den Kaskoversicherungen ist zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung zu unterscheiden.
Teilkaskoversicherung
Eine Teilkaskoversicherung deckt nur bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug. Es handelt sich dabei meist um folgende Fälle:
• Diebstahl oder Raub
• Brand oder Explosion
• Glasbruch
• Kabelschäden durch Kurzschluss oder Marderbiss.
• Unwetterschäden, etwa durch Hagel oder Blitzschlag.
• Schäden durch Zusammenstoß mit bestimmten Wildtieren.
Vollkaskoversicherung
Eine Vollkaskoversicherung schließt immer die Teilkaskoversicherung mit ein und deckt darüber hinaus folgende Schäden ab:
• selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug.
• Vandalismus (mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs durch Fremde)
Wer sein Auto vollkaskoversichert, ist damit gegen fast alle Eventualitäten abgesichert. Ausgeschlossen sind dabei Schäden, die der Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig (das heißt: absichtlich oder besonders leichtsinnig) herbeigeführt hat. Dazu zählen z.B. Unfälle unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder bestimmten Medikamenten.
Schadenfreiheitsrabatt
Der Schadenfreiheitsrabatt, oder auch Schadenfreiheitsklasse genannt, steigt mit jedem Jahr, in dem Sie keinen Unfall melden und ein Kfz auf Sie zugelassen ist. Je höher Ihr Schadensfreiheitsrabatt ist, desto weniger Versicherungsbeitrag müssen Sie zahlen. Wird der Versicherung einen Schaden gemeldet und diese kommt auch dafür auf, wird der Schadensfreiheitsrabatt im Folgejahr reduziert.
Selbstbeteiligung
Wer im Schadensfall bereit ist, einen kleinen Teil der Kosten zu übernehmen, kann im Verhältnis einiges an Geld sparen. Darüber hinaus lässt sich eine Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse vermeiden, wenn kleine Schäden aus eigener Tasche finanziert werden.
Werkstattbindung
Die Höhe der Kfz-Prämie lässt sich auch durch eine Werkstattbindung beeinflussen. Der Versicherer gewährt Rabatt auf die Normalprämie, wenn er bestimmen darf, in welcher Werkstatt ein Kaskoschaden repariert wird.
Zahlungsweise
Zahlt der Versicherte den jährlichen Beitrag in einer Summe, kann er bis zu 10 Prozent gegenüber der monatlichen Zahlungsweise sparen.
Das „richtige“ Auto
Die Typklasse des Fahrzeugs hat einen erheblichen Einfluss auf die Jahresprämie. Die Einstufung hängt von statistisch erfassten Werten ab, z.B. wie häufig ein bestimmter Fahrzeugtyp in Unfälle verwickelt oder gestohlen wird. Umso höher dieser Wert ausfällt, desto höher fällt auch die Typklasse aus und somit auch die Kfz-Prämie.
Gefahrenen Kilometer
Die gefahrenen Kilometer pro Jahr wirken sich deutlich auf die Kfz-Prämie aus. Weniger fahren = günstiger Versichern.
Weitere Merkmale die Einfluss auf die Versicherungsprämie haben:
Subjektive Merkmale (Beispiele):
• Wohnort
• Beruf
• Dauer des Führerscheinbesitzes
Objektive Merkmale (Beispiele):
• Motorleistung des Fahrzeugs
• Datum der Erstzulassung
• die Art (Kraftrad, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, usw.)
• Verwendungszweck (private Nutzung, gewerbliche Nutzung, Vermietung)
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