Unfallversicherung
Ausgangssituation
Studierende sind grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies gilt allerdings nur an der Universität, auf dem Weg dorthin und auf dem Weg nach Hause. Für den privaten Lebensbereich kann man sich mit einer privaten Unfallversicherung schützen.
Der Begriff „Unfall“ wird in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) klar definiert:
„Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ (Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen, herausgegeben vom GDV)
Alle Studierenden sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert, wenn sie an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule immatrikuliert sind. Der Versicherungsschutz ist kostenfrei (www.dguv.de).
Beispiele:
- Während der Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren
- Während des Besuches von Universitätsbibliotheken
- Während der Teilnahme an Repetitorien und Exkursionen im In- und Ausland, sofern diese von der Universität organisiert und durchgeführt wurden.
- Während der Teilnahme am Hochschulsport
- Als Mitarbeiter in der studentischen Selbstverwaltung
Meistens ereignen sich Unfälle außerhalb der Universität. In diesem Fall bietet die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz.
Beispiele:
- Studienarbeiten außerhalb der Universität
- Privat organisierte Studienausflüge
- Unterbrechungen auf dem Weg von bzw. zur Hochschule
- Umwege aus privaten Gründen
- Private Aktivitäten auf den Hochschulgelände
Führt ein Unfall zu einer dauerhaften körperlichen oder mentalen Beeinträchtigung, zahlt die Versicherung eine Invaliditätsleistung in Form eines Einmalbetrages, aus. Die Höhe des Einmalbetrags hängt davon ab, wie schwer die gesundheitlichen Folgen auf Dauer sein werden (Invaliditätsgrad).
Bei einer Vollinvalidität (z.B. bei einer Querschnittslähmung) wird die vereinbarte Leistung (z.B. 100.000€) in voller Höhe ausgezahlt. Bei einer geringeren Schwere des Unfalles wird die Leistung anteilig ausgezahlt.
Ob eine Voll- oder Teilinvalidität besteht, hängt in erster Linie davon ab, was der behandelten Arzt bescheinigt und von der sogenannten Gliedertaxe des Versicherers. Sie ist Bestandteil des Versicherungsvertrags und beschreibt, wieviel Prozent man bei einer Unfallversicherung von der Grundsumme erhält, wenn “lediglich” einzelne Körperteile betroffen sind.
Jedes Körperteil wird einem bestimmten Prozentwert zugeordnet. Davon ausgehend, dass z.B. ein Auge oder ein Finger aufgrund eines Unfalles irreparabel beschädigt wurden, wird dieser Prozentwert als Berechnungsgrundlage herangezogen. Ist der Finger nur zum Teil beschädigt und besteht möglicherweise Aussicht auf Besserung, wird der Versicherer nur eine geringere Summe zahlen.
Beispiel Gliedertaxe:
Gliedmaßen/Sinnesorgane: Auge 50 %, Geruchssinn 10 %, Gehör auf einem Ohr 30 %, Geschmackssinn 5 %, Arm im Schultergelenk 70 %
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 60 %, Hand im Handgelenk 55 %
(% = Invaliditätsgrad)
Weitere Leistungen:
Die private Unfallversicherung kann im unfallbedingten Invaliditäts- oder Todesfall finanzielle Hilfe bieten. Tritt der Versicherungsfall ein, zahlt sie eine zuvor festgelegte Summe aus. Zusätzlich können bei der privaten Unfallversicherung unter anderem folgende Leistungen vereinbart werden:
- ein Krankenhaustagegeld
- lebenslange Unfallrente
- Genesungsgeld
- eine sofortige Zahlung bei Schwerverletzungen
- Leistungen für kosmetische Operationen
- Bergung und Transport
- Todesfallleistung für Hinterbliebene
Der Versicherungsbeitrag hängt, neben weiteren Faktoren, maßgeblich von der vereinbarten Versicherungssumme ab, die im Schadenfalle ausgezahlt wird. Durch das Hinzufügen einer sogenannten Progression, kann die Versicherungssumme preiswert erhöht werden. Allerdings wirkt sich die Progression erst bei besonders schwerwiegenden Unfällen aus.
Ein Beispiel:
Vereinbarte Invaliditätsleistung/Versicherungssumme: 100.000 EUR
Vereinbarter Progressionsgrad: 500 Prozent (Verdreifachung des 25, aber nicht 50 Prozent übersteigenden Invaliditätsgrades, Verachtfachung des 50 Prozent übersteigenden Invaliditätsgrades)
Invaliditätsgrad 25 % = 25.000 EUR Leistung
Invaliditätsgrad 30 % = 40.000 EUR Leistung
Invaliditätsgrad 50 % = 100.000 EUR Leistung
Invaliditätsgrad 60 % = 180.000 EUR Leistung
Invaliditätsgrad 70 % = 260.000 EUR Leistung
Invaliditätsgrad 80 % = 340.000 EUR Leistung
Invaliditätsgrad 90 % = 420.000 EUR Leistung
Invaliditätsgrad 100 % = 500.000 EUR Leistung
Die Unfallversicherung zahlt immer dann, wenn ein Unfall zu dauerhaften Folgeschäden führt. Dies ist meist an die Voraussetzung gebunden, dass die Schädigung innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eintritt und daran anschließend innerhalb 3 weiterer Monate ärztlich bescheinigt werden muss.
Unfallversicherung für Extremsportler
Die meisten Sportarten sind über eine private Unfallversicherung abgesichert. Ausnahmen bilden jedoch bestimmte Extremsportarten. Hierzu gehören unter anderem Fallschirmspringen, Bergsteigen oder Paragliding. In den meisten Fällen sind solche Extremsportarten vom Versicherungsschutz ausgenommen, lassen sich aber bei einigen Versicherern gegen einen Mehrbeitrag miteinschließen.
Weltweiter Versicherungsschutz
Ähnlich einer Privathaftpflichtversicherung bietet auch eine Unfallversicherung weltweiten Versicherungsschutz. Häufig gibt es allerdings zeitliche Begrenzungen oder auch bestimmte Länder (z.B. USA), für die Ausnahmen gelten. Hier gilt es, sich unbedingt vor Antritt des Auslandsemester zu informieren bzw. einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen.
Sondertarife für Studenten
Studierende profitieren in vielen Bereichen von attraktiven Rabatten. Dies gilt auch beim Abschluss einer Unfallversicherung. Viele Versicherer bieten Sondertarife für Studierende an.
Jetzt kostenlos und unverbindlich
Gerne beantworten wir Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Angebot oder der Überprüfung Ihres aktuellen Vertrages.