Als Beamtenanwärter, Beamter und Angestellter des öffentlichen Dienstes benötigen Sie eine sogenannte Diensthaftpflichtversicherung. Diese schützt Sie vor Schäden, die während der Ausübung ihres Amtes entstehen können, denn für diese Schäden besteht eine persönliche Haftung.
Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch im § 839 BGB definiert: Für Schäden, die ein Beamter, Referendar oder Beamtenanwärter bei der Ausübung seines Amtes anderen zufügt, haftet er in der Regel persönlich unbegrenzt.
Ein nicht zu unterschätzendes Risiko ist das Abhandenkommens von Dienstschlüsseln. Der Austausch der Schließzylinder einer zentralen Schließanlage und die Verteilung neuer Schlüssel können sehr teuer werden. Es empfiehlt sich diese Thematik frühzeitig mit dem Dienstherren abzuklären um eine evtl. Über- oder Unterversicherung möglichst zu vermeiden. Auch Klassenfahrten und Schulausflüge sollten in einem Diensthaftpflichtvertrag mit abgesichert sein.
Besonderheiten:
Häufig werden Diensthaftpflichtversicherungen im Rahmen von Gewerkschaft – oder Verbandsmitgliedschaften angeboten, bzw. sind im Mitgliedschaftsbeitrag enthalten. Eine Kombination von Privat- und Diensthaftpflichtversicherung ist ebenfalls möglich und ist in der Kombination häufig günstiger.
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