Hausratversicherung Studenten
Die Hausratversicherung ist eine sogenannte Sachversicherung. Sie schützt das Inventar, also Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes vor folgenden Schäden:
- Feuer (ebenso direkter Blitzeinschlag und Explosionen)
- Einbruchdiebstahl (ebenso Vandalismus nach Einbruch)
- Leitungswasser (kein Regenwasser o.ä.)
- Sturm und Hagel
Eine Hausratversicherung kommt für die Kosten auf, alle Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen.
Neben den reinen Sachschäden, kommt eine Hausratversicherung auch für Schäden auf, die eine Folge von Sachschäden sein können.
Beispiel: Aufräumungskosten, Hotelkosten, Schutzkosten.
Viele Versicherer bieten eine beitragsfreie Erweiterung dieser genannten Leistungen an. Es gibt allerdings auch Leistungserweiterungen, die nur gegen einen Mehrbeitrag zu versichern sind.
Beispiel Fahrradversicherung:
Ein Fahrrad gehört klassischerweise zum Hausrat. Sollte es aus einem verschlossenen Kellerraum gestohlen werden, ist es automatisch bis zu einer gewissen Summe mitversichert. Sollte sich das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls im öffentlichen Raum befinden oder in einem Gemeinschaftskeller stehen, ist es nur dann versichert, wenn dieses Risiko extra, in der Regel gegen einen Mehrbeitrag, versichert wurde.
Versichert wird immer der gesamte Hausrat. Dazu gehört alles innerhalb einer Wohnung/ einem Haus, was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist (Alles was aus der Wohnung/ dem Haus fallen würde, wenn man es auf den Kopf drehen würde). Allerdings: Die Einbauküche gehört auch dann mit zum Hausrat, falls die Küche von dem Mieter selbst eingebaut wurde und man diese auch wieder ausbauen könnte. Gleiches gilt auch für selbstverlegten Boden wie z.B. Laminat.
Einige Beispiele:
- Einrichtungsgegenstände wie Möbel oder Teppiche
- Gebrauchsgegenstände wie Bekleidung, Elektronikgeräte aller Art
- Sachen zum Verbrauch, wie Vorräte oder Nahrung
- Wertsachen wie Geld, Schmuck, Sparbücher oder wertvolle Bilder.
Achtung:
Wertsachen werden in der Regel nur bis ca. 20 % der Versicherungssumme erstattet. Je nach Tarif oder Sondervereinbarung kann diese Summe gegen einen Mehrbeitrag erhöht werden.
Die versicherte Summe sollte so hoch sein, dass sie dem aktuellen Neuwert des kompletten Hausrates entspricht. Zur Berechnung dieser Versicherungssumme gibt es Berechnungshilfen und Faustformeln. Ist die Versicherungssumme zu niedrig, droht eine Unterversicherung mit möglichen weitreichenden Folgen im Falle eines Schadens.
Wohnen während des Studiums zuhause
In den meisten Fällen ist man in diesem Falle über die Hausratversicherung der Eltern versichert (Zur Sicherheit mal ins Kleingedruckte des Vertrages schauen). Dies gilt allerdings nur für das Erststudium. Befindet man sich bereits in einem Zweitstudium, ist in der Regel eine eigene Versicherung notwendig.
Wohnen in einer WG
Hier muss zunächst unterschieden werden, ob die Wohngemeinschaft einen Gemeinschaftsvertrag, oder einen Untermietervertrag besitzt. In einem Gemeinschaftsvertrag sind alle Bewohner in einem Dokument aufgelistet und somit gleichberechtigt. Bei Einzug wird ein Übernahmevertrag mit dem Vormieter abgeschlossen. Bei dieser Variante kann einer der Mitbewohner einen Vertrag für die gesamte WG abschließen. Alle Gegenstände, Möbel, Computer usw. sind dann durch diesen einen Vertrag geschützt.
Gibt es in der WG einen Hauptmieter, der mit den anderen Mitbewohnern einen Untermietervertrag abgeschlossen hat, muss sich jeder Mitbewohner selbst versichern! Hat der Hauptmieter eine Hausratversicherung abgeschlossen, sollten auch die Gemeinschaftsbereiche über ihn versichert sein. Die untermietenden Mitbewohner benötigen dann noch eine eigene Versicherung für Ihre persönlichen Gegenstände und Räumlichkeiten.
Wohnen in einem Studentenwohnheim
Je nachdem, wer das Studentenwohnheim betreibt, bieten einige Träger (vor allem Studentenwerke) ihren Bewohnern bereits eine grundversorgende Hausratversicherung an. Diese kann bereits in den Mietpreis inkludiert sein. Bei privaten Trägern ist dies in der Regel nicht der Fall. Hier sollte ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Achtung: Die Hausratversicherung zahlt nur dann, wenn z.B. der Diebstahl durch einen nachweisbaren Einbruch entstanden ist. Wer also sein Zimmer nicht ordnungsgemäß abgeschlossen hat, geht leer aus. Dies gilt auch dann, wenn sie ihr Zimmer nur kurz verlassen haben oder während des Diebstahls unter der Dusche standen.
Während eines Auslandssemesters
Innerhalb der EU tritt die Hausratversicherung mit der vollen Versicherungssumme ein. Im Vorfeld sollte aber auf jeden Fall der Versicherer darüber informiert werden. In der Regel gilt der Auslandsschutz bis zu zwei Jahren. Außerhalb der EU gibt es etwas mehr zu beachten. Es muss zusätzlich eine sogenannte „Außenversicherung“ abgeschlossen werden! Dies erweitert ihren Versicherungsschutz weltweit und kostet häufig nicht viel mehr.
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