Auslandsreisekrankenversicherung
Eine gute Auslandsreisekrankenversicherung ist bei Reisen in das Ausland äußerst sinnvoll. Diese kann wahlweise für eine konkrete Reise oder als Jahresvertrag abgeschlossen werden. Der Jahresvertrag sichert in der Regel beliebig viele Reisen für eine bestimmte Dauer (häufig sechs bzw. acht Wochen pro Reise) innerhalb eines Jahres ab. In den meisten Fällen verlängert sich die Versicherung, wenn nicht innerhalb von drei Monaten vor Vertragsablauf gekündigt wurde. Entsprechende Policen sind häufig schon kostengünstig zu erhalten und können vor hohen Kosten schützen. Doch auch hier unterscheiden sich die Leistungen deutlich.
Folgende Punkte sollten Sie über Ihre Auslandsreisekrankenversicherung wissen:
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Gilt der Vertrag nur für diese eine Reise oder sind beliebig viele Reisen pro Jahr versichert?
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Gibt es eine maximale Reisedauer (z.B. 42 oder 56 Tage)?
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Sind spezielle Reiseziele vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (z.B. USA)?
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Sind spezielle Behandlungen, Heil-, Hilfsmittel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
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Werden Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport übernommen?
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Wie lautet die Nummer der Servicehotline der Versicherung?
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Muss die Versicherung gekündigt werden oder endet sie automatisch?
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Wann endet die Kündigungsfrist?
So sind die Leistungen in den unterschiedlichen Systemen geregelt:
Sinnvoll: | Ja |
Warum: | Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind im Ausland häufig nicht ausreichend. So sind beispielsweise Kosten für einen eventuellen Rücktransport nicht abgesichert. Bei Reisen außerhalb Europas besteht in der Regel keinerlei Schutz. |
Sinnvoll: | Ja |
Warum: | Die Leistungen der Beihilfe sind in vielen Bundesländern ähnlich denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese sind im Ausland häufig nicht ausreichend. So sind beispielsweise Kosten für einen eventuellen Rücktransport nicht abgesichert. Bei Reisen außerhalb Europas besteht in der Regel keinerlei Schutz. |
Sinnvoll: | Gegebenenfalls (als „Zusatzbaustein“ in vorhandener privaten Krankenversicherung) |
Warum: | Je nach versichertem Tarif können die Leistungen für im Ausland entstandene oder durch einen Rücktransport verursachte Kosten nicht ausreichend sein. Werden die Kosten durch eine Auslandsreisekrankenversicherung erstattet, hat dies weiterhin häufig keine Auswirkungen auf eventuelle Selbstbeteiligungen oder Beitragsrückerstattungen. |
Wichtig
Informieren Sie sich genau, welche Leistungen bei Krankheit oder Unfall während einer Auslandsreise von Ihrer Versicherung erbracht werden! Viele Versicherungsgesellschaften bieten einen zusätzlichen Baustein für die Auslandsreise für bereits bestehende Verträge an.
Sinnvoll: | Ja (gegebenenfalls als „Zusatzbaustein“ in vorhandener privaten Krankenversicherung) |
Warum: | Die Leistungen der Beihilfe sind im Ausland häufig nicht ausreichend. So sind beispielsweise Kosten für einen eventuellen Rücktransport in den Beihilfeverordnungen vieler Länder nicht abgesichert. Auch die Leistungen der privaten Krankenversicherung können je nach Tarif Lücken aufweisen. Zusätzlich hat es häufig keine Auswirkungen auf eventuelle Selbstbeteiligungen oder Beitragsrückerstattungen, wenn die entstandenen Kosten durch eine Auslandsreisekrankenversicherung erstattet wurden. |
Wichtig
Prüfen Sie genau, welche Leistungen bei Krankheit oder Unfall während einer Auslandsreise von Ihrer Beihilfe und Versicherung erbracht werden! Viele Versicherungsgesellschaften bieten einen zusätzlichen Baustein für die Auslandsreise für bereits bestehende Verträge an.
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