Maklermandat
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zwischen
Vorname, Name, Straße/Hausnr., PLZ/Ort, Geburtsdatum
– nachfolgend Kunde genannt –und dem Versicherungsmakler
Vorname Name (oder Firma), Straße/Hausnr., PLZ/Ort
– nachfolgend Makler genannt –Der Kunde beauftragt den o.g. Makler, Versicherungsverträge zu vermitteln. Die Versicherungsvermittlung umfasst insbesondere die Vorbereitung und den Abschluss von Versicherungsverträgen sowie die Mitwirkung bei der Verwaltung und Erfüllung, insbesondere im Schadensfall.
1 Rechtliche Stellung des Maklers
Der Makler ist selbstständiger Versicherungsvermittler, der rechtlich und wirtschaftlich ausschließlich auf der Seite seines Kunden steht und dessen Interessen weisungsgemäß wahrnimmt. Der Makler ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden.
Der Kunde beauftragt den Makler mit der Vermittlung von Versicherungsschutz in sämtlichen für den Kunden relevanten Versicherungssparten.
2 Pflichten des Maklers
Der Makler befragt den Kunden im Rahmen seiner Tätigkeit nach seinen Wünschen und Bedürfnissen und überprüft auf dieser Basis die bestehenden und/oder neu abzuschließenden Versicherungsverträge des Kunden. Der Makler wahrt bei der Überprüfung der Versicherungsverträge die Interessen des Kunden gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Bei der Versicherungsvermittlung werden sowohl die Komplexität der angebotenen Versicherung als auch die jeweilige Situation des Kunden berücksichtigt, soweit hierfür Anlass besteht. Der Makler wird seinen Rat auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung stützen, soweit im Einzelfall nicht etwas anders vereinbart wird. Bei der Marktuntersuchung finden nur die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassenen Versicherer, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten Berücksichtigung. Ausländische Versicherer bleiben im Regelfall unberücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben Direktversicherer.
Die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat werden unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades des angebotenen Versicherungsvertrags in einem Beratungsprotokoll dokumentiert.
Außerdem wirkt der Makler insbesondere bei der Verwaltung, Betreuung und Erfüllung des Versicherungsvertrages, z.B. im Schadensfall, im Rahmen der erteilten Maklervollmacht mit.
3 Pflichten des Kunden
Der Kunde hat Vertrags- und risikorelevante Änderungen in seinen persönlichen Verhältnissen und seiner Risikosphäre dem Makler unverzüglich mitzuteilen.
4 Vergütung
Die Leistungen des Versicherungsmaklers werden durch die vom Versicherer zu tragende Courtage abgegolten; sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie.5 Haftung
Der Makler erfüllt seine Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung für die Verletzung beruflicher Sorgfaltspflichten ist auf die in der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und –beratung (VersVermV) angegebenen Mindestversicherungssummen beschränkt. Es sei denn, der Makler hat eine Kardinalspflicht verletzt oder eine Nebenpflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.
6 Vertragsdauer
Der Maklerauftrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Der Makler kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.
7 Vertragsdurchführung
Der Kunde willigt ein, dass der Makler im Rahmen des Maklerauftrags zur bestmöglichen Durchführung und Erfüllung des Auftrages Dritte einbeziehen darf. Insbesondere darf er personenbezogene Daten wie Vertrags- und Leistungsdaten des Kunden dem Maklerpool Jung, DMS & Cie. Pool GmbH, Kormoranweg 1, 65201 Wiesbaden zur Vertragsabwicklung und zur Verwaltung des vom Makler betreuten Vertragsbestands zur Verfügung stellen.
8 Rechtsnachfolge
Der Kunde willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme im Weg der Rechtsnachfolge (z.B. Verkauf des Geschäftsbetriebes des Maklers, Tod des Maklers) ein. Der Makler wird dem Kunden eine evtl. geplante Rechtsnachfolge rechtzeitig mitteilen. Sofern der Kunde hiergegen nicht innerhalb angemessener Frist widerspricht, ist der Rechtsnachfolger berechtigt, das Vertragsverhältnis fortzuführen.9 Sonstiges
Der Kunde willigt nach Maßgabe der „Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)“ ein, dass der Makler seine Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten für die Betreuung und Beratung im Rahmen des Maklerauftrags nutzen darf.Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihn der beauftrage Makler bzw. dessen Vermittler zur Erfüllung des Maklerauftrags telefonisch, per E-Mail oder per Telefax kontaktiert.
10 Schlussbestimmungen
Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen unabdingbar der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die undurchführbare oder unwirksame Regelung durch eine solche zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für eine etwaige Vertragslücke.
Die notwendige Erstinformation gem. § 11 VersVermV wurde beim Erstkontakt übergeben.
Ort, Datum
Unterschrift: Kunde, Unterschrift: Makler -
Hiermit erteile ich
Vorname, Name, Straße/Hausnr., PLZ/Ort, Geburtsdatum
– nachfolgend Vollmachtgeber genannt –dem Versicherungsmakler
Vorname Name (oder Firma), Straße Hausnr., PLZ Ort
– nachfolgend Vollmachtnehmer genannt –oder ihrer Rechtsnachfolger/in Vollmacht, in meinem Namen
- Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen,
- Erklärungen zu Versicherungsverträgen abzugeben oder entgegen zu nehmen,
- bei der Schadensabwicklung für vom Versicherungsmakler vermittelte oder betreute Versicherungen mitzuwirken,
- Auskünfte bei Sozialversicherungsträgern einzuholen und
- Untervollmachten auszustellen.
Der Vollmachtgeber willigt ein, dass Daten an den Vollmachtnehmer übermittelt werden und befreit Mitarbeiter der Versicherungsunternehmen insoweit von ihrer Schweigepflicht. Bei Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherungsverträgen umfasst dies auch gesundheitliche Daten.
Die gesamte Korrespondenz des Versicherers ist mit dem Vollmachtgeber im Original und mit dem Vollmachtnehmer in Kopie zu führen.
Bei der Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen muss ein Makler Daten erheben, verarbeiten und weiterleiten, um das Zustandekommen der gewünschten Verträge und Ihre Betreuung zu ermöglichen. Der Umgang mit den Daten wird durch das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) geregelt. Das Gesetz erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung unter anderem dann, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Kunden an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.
Der Vollmachtgeber willigt ein, dass
- der Vollmachtnehmer zur Durchführung und Erfüllung des o.g. Auftrags Dritte einbeziehen darf.
- personenbezogenen Daten (insbesondere auch solche zu den finanziellen Verhältnissen und zum Gesundheitszustand), die im Rahmen von Datenaufnahmen, Beratungsdokumentationen, Vertragsabschlüssen oder der Betreuung der Verträge gegenüber dem Makler offenbart werden, bei diesem in einer Datensammlung (insbes. auch elektronisch) gespeichert und verarbeitet werden.
- der Makler personenbezogenen Daten an die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH, nachfolgend kurz „JDC“ genannt, übermittelt, die diese Daten bei sich speichert und verarbeitet. Die JDC ist ein Maklerpool, der vom Makler technisch und organisatorisch in den Vermittlungsprozess und in die Vertragsbetreuung einbezogen wird.
- der Makler und die JDC personenbezogenen Daten an die Ihnen vom Makler oder vom Maklerpool empfohlenen Produktanbieter übermitteln, die diese Daten bei sich zum Zweck der Antragsprüfung, Vertragserstellung und -verwaltung speichern und verarbeiten.
- die Produktanbieter, mit denen durch die Vermittlung des Maklers und der JDC eine Vertragsbeziehung besteht, die zur Betreuung des Vertrages erforderlichen Daten an den Makler und die JDC übermitteln, und dass diese Daten bei dem Makler und bei der JDC gespeichert werden dürfen.
- die bestehenden Versicherungsverträge in den Bestand der JDC übernommen werden und dem Makler zugeordnet werden.
Der Vollmachtnehmer wird hinsichtlich der Verhandlungsführung Rücksprache mit dem Vollmachtgeber halten und ihn jeweils entsprechend unterrichten. Der Vollmachtnehmer und die JDC sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Vollmachtgeber jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Ort, Datum
Unterschrift: Vollmachtgeber