Rechtsschutzversicherung
Ausgangssituation
Ob eine unerwartete Entlassung aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen, ein hoher Bußgeldbescheid, oder eine angeblich nicht bezahlte Rechnung, können dazu führen, dass man einen Anwalt hinzuziehen, oder im schlimmsten Falle vor Gericht ziehen muss. Hierbei besteht das Risiko zu verlieren und auf den entstandenen Kosten sitzenzubleiben. Eine Rechtsschutzversicherung kann dieses und weitere Risiken minimieren.
Durch eine Rechtsschutzversicherung werden der Versicherungsnehmer und je nach Tarif auch dessen Ehepartner (bzw. eingetragene Lebenspartner), sowie deren Kinder geschützt. Auch unverheiratete Lebenspartner können gemeinsamen einen Versicherungsschutz genießen. Dies muss entsprechend bei der Antragsstellung angegeben und im Tarif berücksichtigt werden.
Rechtsschutzversicherer bieten für verschiedenste Bereiche Versicherungsschutz an. Es besteht die Möglichkeit einzelne Risiken, oder als Kombipaket gleich mehrere auf einmal abzusichern. Generell gilt: Es gibt keine Rechtsschutzversicherung für alle denkbaren Fälle. Selbst das umfangreichste Paket hat immer Einschränkungen.
Die häufigsten Rechtsschutzangebote sind:
• Verkehrs-Rechtsschutz
• Fahrer-Rechtsschutz
• Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
• Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine
• Privat- und Berufs-Rechtsschutz
• Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
• Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
• Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige
• Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken
Hinter den aufgelisteten Rechtsschutzversicherungen liegen einzelne Leistungsbausteine. Diese beschreiben, für welche Rechtsstreitigkeit innerhalb der jeweiligen Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme gewährt wird.
Um genau zu erfahren was sich hinter den einzelnen Bausteinen verbirgt, lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Leistungsbausteine innerhalb der Rechtsschutzversicherungen können z.B. sein:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und Sozialgerichts-Rechtsschutz.
Nicht jeder Rechtsschutzversicherer bietet alle Arten der Rechtsschutzversicherung an.
In der Regel werden immer die Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zeugengelder usw. bis zu der vereinbarten Versicherungssumme bezahlt.
Erstattungsfähige Kosten sind:
• Rechtsanwaltskosten
• Korrespondenzanwaltskosten in Inlands-Zivilprozessen und in Auslandsfällen, wenn das Gericht mehr als 100 km vom Wohnsitz des Versicherungsnehmers entfernt ist.
• Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und der Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger.
• Kosten des Gerichtvollziehers.
• Kosten für ein Schlichtungs- oder Schiedsverfahren, bis zur Höhe der Kosten, die vor einem Gericht erster Instanz entstehen würden.
• Kosten eines eigenen Sachverständigen (zur Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, bei Streitigkeiten aus Kfz-, Kauf- und Reparaturverträgen, in verkehrsrechtlichen Auslandfällen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen).
• Kosten der Reise von versicherten Personen zu ausländischen Gerichten, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen als Beschuldigter oder Partei angeordnet hat.
• Kosten für die Übersetzung von Unterlagen in Auslandsfällen.
• Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist.
• Strafkautionen darlehensweise von meist bis zu 60.000 Euro in zinsloser Form.
Bei jeder Rechtsschutzversicherung gibt es Leistungsausschlüsse, also Kosten, die nicht übernommen werden. Z.B. Geldstrafen oder Bußgelder zu denen man verurteilt wurde. Auch bei vorsätzlichen Taten besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.
Andere allgemeine Risikoausschlüsse sind unter anderem:
• Versicherungsfälle, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich und rechtswidrig verursacht hat (außer Ordnungswidrigkeiten) wie z. B. Beleidigung, Betrug oder Diebstahl.
• Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-, sowie im Baugesetz geregelten Angelegenheiten.
• Insolvenzverfahren
• Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
• Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht.
• Streitigkeiten aus Spiel- und Wettverträgen.
• Vergleichsverfahren
• Rechtsstreitigkeiten mitversicherter Personen untereinander.
• Rechtsstreitigkeiten in ursächlichen Zusammenhang mit Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben.
• Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit dem Baurisiko.
• Bereits vor Abschluss der Versicherung eingetreten Rechtsschutzfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
• Kein Rechtsschutz besteht für Rechtsschutzfälle, welche innerhalb der Wartezeit eintreten. Für verschiedene Rechtsschutzarten (z.B. Arbeitsrechtsschutz oder Sozialgerichtsrechtsschutz) gilt nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von etwa 3 Monaten.
• Für Rechtsschutzfälle bei denen keine realistische Aussicht auf Erfolg bei einer juristischen Auseinandersetzung besteht, kann die Rechtsschutzversicherung den Rechtsschutz verweigern.
• Das Gleiche gilt für Rechtsschutzfälle bei denen die Durchsetzung der Rechte in keinem sinnvollen Verhältnis zu den Kosten steht.
Eine Selbstbeteiligung kann in verschiedenen Versicherungen wie z.B. der Privathaftplicht oder der Hausratversicherung festgelegt werden. Dies ist ebenfalls bei einer Rechtsschutzversicherung möglich. Das Prinzip ist immer das Gleiche, kommt es zu einem Versicherungsfall, muss der Versicherungsnehmer den vereinbarten Selbstbehalt selber tragen.
Eine Selbstbeteiligung kann aus finanzieller Sicht eine gute Wahl sein, da die meisten Versicherungsgesellschaften zum Teil eine recht ordentliche Beitragsermäßigungen gewähren.
Aus Sicht der Versicherungsgesellschaft kann auf diese Weise verhindert werden, dass der Versicherte nicht eine Auseinandersetzung sucht, nur weil er „seine Beiträge ohnehin schon bezahlt hat“ und keine weiteren Kosten für ihn entstehen.
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