Unfallversicherung für Ruheständler
Ausgangssituation
Lehrer/innen sind grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies gilt allerdings nur an der Schule, auf dem Weg dorthin und auf dem Weg nach Hause. Für den privaten Lebensbereich kann man sich mit einer privaten Unfallversicherung schützen.
Der Begriff „Unfall“ wird in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) klar definiert:
„Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ (Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen, herausgegeben vom GDV)
Alle Lehrer/innen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert, wenn sie an einer staatlich Schule tätig sind. Zuständig sind hier die die jeweiligen Unfallkassen der Bundeländer. Auch an privaten Schulen ist man über die Berufsgenossenschaft (VBG) unfallversichtert.
Besonderheiten:
Bei Klassenfahrten, Schulausflüge, Wandertage, usw. besteht ebenfalls für Lehrer/innen und Schüler/innen versicherungsschutz, allerdings nur bei Betätigungen die rechtlich mit dem Ausflug verbunden sind. Widmet sich z.B. ein(e) Lehrer/in oder ein(e) Schüler/in auf Klassenfahrt rein persönlichen Belangen, besteht kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.
Meistens ereignen sich Unfälle außerhalb der Schule. In diesem Fall bietet die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz.
Führt ein Unfall zu einer dauerhaften körperlichen oder mentalen Beeinträchtigung, zahlt die Versicherung eine Invaliditätsleistung in Form eines Einmalbetrages, aus. Die Höhe des Einmalbetrags hängt davon ab, wie schwer die gesundheitlichen Folgen auf Dauer sein werden (Invaliditätsgrad).
Bei einer Vollinvalidität (z.B. bei einer Querschnittslähmung) wird die vereinbarte Leistung (z.B. 100.000€) in voller Höhe ausgezahlt. Bei einer geringeren Schwere des Unfalles wird die Leistung anteilig ausgezahlt.
Ob eine Voll- oder Teilinvalidität besteht, hängt in erster Linie davon ab, was der behandelten Arzt bescheinigt und von der sogenannten Gliedertaxe des Versicherers. Sie ist Bestandteil des Versicherungsvertrags und beschreibt, wieviel Prozent man bei einer Unfallversicherung von der Grundsumme erhält, wenn “lediglich” einzelne Körperteile betroffen sind.
Jedes Körperteil wird einem bestimmten Prozentwert zugeordnet. Davon ausgehend, dass z.B. ein Auge oder ein Finger aufgrund eines Unfalles irreparabel beschädigt wurden, wird dieser Prozentwert als Berechnungsgrundlage herangezogen. Ist der Finger nur zum Teil beschädigt und besteht möglicherweise Aussicht auf Besserung, wird der Versicherer nur eine geringere Summe zahlen.
Beispiel Gliedertaxe:
Gliedmaßen/Sinnesorgane: Auge 50 %, Geruchssinn 10 %, Gehör auf einem Ohr 30 %, Geschmackssinn 5 %, Arm im Schultergelenk 70 %
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 60 %, Hand im Handgelenk 55 %
(% = Invaliditätsgrad)
Weitere Leistungen:
Die private Unfallversicherung kann im unfallbedingten Invaliditäts- oder Todesfall finanzielle Hilfe bieten. Tritt der Versicherungsfall ein, zahlt sie eine zuvor festgelegte Summe aus. Zusätzlich können bei der privaten Unfallversicherung unter anderem folgende Leistungen vereinbart werden:
- ein Krankenhaustagegeld
- lebenslange Unfallrente
- Genesungsgeld
- eine sofortige Zahlung bei Schwerverletzungen
- Leistungen für kosmetische Operationen
- Bergung und Transport
- Todesfallleistung für Hinterbliebene
Der Versicherungsbeitrag hängt, neben weiteren Faktoren, maßgeblich von der vereinbarten Versicherungssumme ab, die im Schadenfalle ausgezahlt wird. Durch das Hinzufügen einer sogenannten Progression, kann die Versicherungssumme preiswert erhöht werden. Allerdings wirkt sich die Progression erst bei besonders schwerwiegenden Unfällen aus.
Ein Beispiel:
Vereinbarte Invaliditätsleistung/Versicherungssumme: 100.000 EUR
Vereinbarter Progressionsgrad: 500 Prozent (Verdreifachung des 25, aber nicht 50 Prozent übersteigenden Invaliditätsgrades, Verachtfachung des 50 Prozent übersteigenden Invaliditätsgrades)
Invaliditätsgrad 25 % = 25.000 EUR Leistung
Invaliditätsgrad 30 % = 40.000 EUR Leistung
Invaliditätsgrad 50 % = 100.000 EUR Leistung
Invaliditätsgrad 60 % = 180.000 EUR Leistung
Invaliditätsgrad 70 % = 260.000 EUR Leistung
Invaliditätsgrad 80 % = 340.000 EUR Leistung
Invaliditätsgrad 90 % = 420.000 EUR Leistung
Invaliditätsgrad 100 % = 500.000 EUR Leistung
Die Unfallversicherung zahlt immer dann, wenn ein Unfall zu dauerhaften Folgeschäden führt. Dies ist meist an die Voraussetzung gebunden, dass die Schädigung innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eintritt und daran anschließend innerhalb 3 weiterer Monate ärztlich bescheinigt werden muss.
Einige Versicherer bieten spezielle Senioren-Unfallversicherungen an. Neben den bereits genannten Leistungen, sind in solchen Verträgen bestimmte Hilfeleistungen inkludiert. Ob solche Tarife Sinn machen oder nicht, kommt ganz auf den persönlichen Bedarf an. Wir haben an dieser Stelle einige relevanten Punkte zusammengetragen.
Eine Senioren Unfallversicherung kann für einen begrenzten Zeitraum schnelle Hilfe rund um Haushalt, Essen und sogar Körperpflege bieten.
Achtung bei sogenannten Unfallrenten! Nach einem Unfall bekommt man hier meist eine monatliche Zahlung oder eine Einmalzahlung – zum Beispiel nach einem Oberschenkelbruch. Je nach Höhe der abgeschlossenen Leistungen, reicht der Betrag häufig nicht für alle anfallenden Kosten.
Hilfe sofort nach dem Unfall wird oft nur vermittelt und bezahlen muss man am Ende häufig selbst. Viele Anbieter vermitteln nur Ansprechpartner und organisieren und bezahlen die in Anspruch genommene Leistung selbst nicht.
Die Senioren-Unfallversicherung ist keine Vorsorgeversicherung für einen möglichen Pflegefall. Benötigt man wegen Krankheit oder altersbedingt länger als sechs Monate Hilfe, sollten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei der Krankenkasse beantragt werden.
Mögliche Leistungen eines Seniorentarifes:
– Menüservice
– Einkäufe und notwendige Besorgungen
– Begleitung bei Arzt-, Therapie- und Behördengängen
– Reinigung der Wohnung und Wäscheservice
– Beratung für den Umbau der Wohnung, oder des Autos
– Beratung bei Anschaffungen von notwendigen Hilfsmitteln
– Organisieren oder vermitteln: z.B. die Unterbringung von Haustieren
– Hausnotrufdienst
– eingeschränkte Pflegeleistungen
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